Vollstreckungsrecht

Wo ich mein Eigentum finde, nehme ich es für mich in Anspruch.
– Justinian

Die Situation ist eindeutig: Sie haben als Gläubiger begründete Ansprüche gegenüber einem Schuldner – dieser ist nun aber nicht gewillt oder außer Stande diesen nachzukommen. Welche Maßnahmen eignen sich, um Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht zu verhelfen?

Die Durchsetzung und Sicherung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche ist die Zielsetzung des Vollstreckungsrechts.

In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei im Wesentlichen um Durchsetzung von Titeln, die im Wege eines förmlichen Verfahrens erlangt wurden und als Zwangsvollstreckung umgesetzt werden.

Dabei darf eine Vollstreckung ausschließlich von staatlichen Stellen betrieben werden.

Wie genau nun ein Gläubiger gegenüber seinem Schuldner Forderungen geltend machen kann und in welchen Rahmen dieses umgesetzt werden darf, wird ebenfalls durch das Vollstreckungsrecht definiert.

Zu den häufig angewandten Maßnahmen gehören neben der Sachpfändung die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Erfahren Sie, welche Maßnahme die richtige Antwort auf Ihre rechtliche Herausforderung darstellt. Treten sie mit uns in Kontakt. Wir stehen Ihnen zur Seite.